Informationen zur Pflegekasse & Abrechnung

Bei Die Bergische Wupperperle verstehen wir, dass die Unterstützung im Haushalt auch finanziell zugänglich sein sollte. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen bequem über die Pflegekasse abzurechnen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen abgedeckt sind, wie der Prozess funktioniert und welche Vorteile dies für Sie mit sich bringt.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die wichtigsten Fragen zur Abrechnung über die Pflegekasse für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren.

Welche Haushaltshilfen können über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Folgende Haushalts- und Unterstützungsleistungen können über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag) abgerechnet werden:
  • Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Badreinigung)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Aufräumen, Geschirr spülen)
  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen
  • Hilfe bei Alltagsorganisation
  • Spaziergänge und soziale Betreuung
  • Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
Alle Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt und dienen der Entlastung im Alltag.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

So funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse:
  1. Pflegegrad vorhanden: Der Kunde hat einen anerkannten Pflegegrad und somit Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
  2. Kontaktaufnahme: Der Kunde nimmt Kontakt mit der Bergischen Wupperperle auf und bespricht den individuellen Bedarf.
  3. Leistungen festlegen: Gemeinsam werden passende Unterstützungsleistungen für den Alltag ausgewählt.
  4. Durchführung der Leistungen: Die vereinbarten Leistungen werden zuverlässig und regelmäßig erbracht.
  5. Abrechnung: Die Bergische Wupperperle unterstützt bei der Abrechnung mit der Pflegekasse oder übernimmt diese auf Wunsch direkt.
  6. Entlastung für den Kunden: Der Kunde erhält Unterstützung im Alltag, ohne sich um den bürokratischen Aufwand kümmern zu müssen.

Welche Vorteile haben Kunden bei der Abrechnung über die Pflegekasse?

Kunden profitieren bei der Abrechnung über die Pflegekasse vor allem von einer großen finanziellen Entlastung, da viele Leistungen über den Entlastungsbetrag abgedeckt werden und somit keine oder nur geringe Eigenkosten entstehen.

Ein weiterer Vorteil ist die einfache Abwicklung: Die Bergische Wupperperle unterstützt bei allen organisatorischen Schritten und übernimmt auf Wunsch die Abrechnung, sodass sich die Kunden um nichts kümmern müssen.

Besonders wertvoll ist die Kombination aus professioneller Unterstützung und persönlicher Betreuung. Kunden erhalten genau die Hilfe, die sie im Alltag benötigen, und gewinnen dadurch mehr Zeit, Sicherheit und Lebensqualität.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro pro Monat für pflegebedürftige Personen. Er kann für qualitätsgesicherte Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbarer Nahestehender sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen eingesetzt werden.

Kann ich auch Leistungen ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen?

Ja, Sie können unsere Leistungen auch ohne anerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Wer hilft mir bei der Beantragung eines Pflegegrades?

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Fragen rund um die Beantragung eines Pflegegrades. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Ihre Entlastung ist unser Ziel

Die Bergische Wupperperle steht Ihnen zur Seite, um den Alltag leichter zu gestalten. Mit unseren flexiblen und über die Pflegekasse abrechenbaren Leistungen gewinnen Sie mehr Lebensqualität und entlasten gleichzeitig Ihr Budget. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.