Viele Aufgaben aber ein  Unschlagbarer Preis 

 Überzeugen Sie sich selbst.

        

 

     Forder sie jetzt ein unverbindliches  Angebot das wir Ihnen zuschicken lassen.

 

Preise & Finanzierung

Transparente Abrechnung

  • Privat: Stundensatz/Paket – klare Leistungen, keine versteckten Kosten.

  • Über Pflegekasse (§ 45b SGB XI / Entlastungsbetrag): Abrechnung möglich, wir unterstützen bei Abtretung & Nachweis.

  • Umwidmung bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag möglich (abhängig vom Pflegegrad & individueller Situation).

  • Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: seit 01.07.2025 gemeinsamer Jahresbetrag – kann für Entlastung im Alltag herangezogen werden (z. B. Ausfall der Pflegeperson).