Viele Aufgaben aber ein Unschlagbarer Preis
Überzeugen Sie sich selbst.
Transparente Abrechnung
Privat: Stundensatz/Paket – klare Leistungen, keine versteckten Kosten.
Über Pflegekasse (§ 45b SGB XI / Entlastungsbetrag): Abrechnung möglich, wir unterstützen bei Abtretung & Nachweis.
Umwidmung bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag möglich (abhängig vom Pflegegrad & individueller Situation).
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: seit 01.07.2025 gemeinsamer Jahresbetrag – kann für Entlastung im Alltag herangezogen werden (z. B. Ausfall der Pflegeperson).